
Zulässige Belastungen:
Unter der statischen Dauerlast soll im allgemeinen der Federweg bei Druckbeanspruchung nicht größer als 3,5 mm bei Schubbeanspruchung nicht größer als 5 mm sein. Aus den Federkurven können die diesen Federwegen entsprechenden Belastungen entnommen werden.
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